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0,38 €/km in Deutschland: Ab 15 km rechnet sich die Pendlerpauschale

30. August 2026
0,38 €/km in Deutschland: Ab 15 km rechnet sich die Pendlerpauschale

Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Arbeitsweg einheitlich 0,38 Euro je vollem Kilometer, unabhängig von der Entfernung. Die Pendlerpauschale mindert dabei nur Ihr zu versteuerndes Einkommen, keine direkte Auszahlung folgt daraus. Wie viel Sie wirklich sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz und davon ab, ob Ihre gesamten Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen. Die genaue Rechenformel, praktische Beispiele und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Steuererklärung finden Sie in den nächsten Abschnitten.


Kurz gesagt:

  • Für 2026 gilt eine einheitliche Pauschale von 0,38 Euro pro Kilometer, unabhängig von der Entfernung, was die Berechnung vereinfacht.
  • Bei kurzen Wegen unter 15 Kilometern lohnt sich die Angabe nur, wenn die tatsächlichen Werbungskosten den Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen.
  • Die kürzeste Straßenverbindung ist maßgeblich, bei längeren, verkehrsgünstigeren Strecken gilt die nächste Route als Nachweis.
  • Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel oder Dienstwagen beeinflusst die Pauschale, wobei bei mehreren Tätigkeitsstätten zusätzliche Reisekostenregelungen gelten.
  • TAXO bietet eine automatisierte Unterstützung beim Nachweis der Pendlerpauschale, spart Zeit und sorgt für eine realistische Einschätzung der Steuerersparnis.

Inhaltsverzeichnis

Was sich 2026 bei der Pendlerpauschale ändert

Die Bundesregierung hat die Entfernungspauschale für 2026 neu geregelt: Statt der bisherigen Staffelung greift jetzt ein einheitlicher Satz von 0,38 Euro pro Kilometer, und zwar von der ersten bis zur letzten gefahrenen Strecke.

Bis 2025 war das komplizierter. Für die ersten 20 Kilometer galten 0,30 Euro, erst ab dem 21. Kilometer griffen 0,38 Euro. Wer 15 Kilometer zur Arbeit fuhr, bekam also weniger pro Kilometer als jemand mit 40 Kilometern Anfahrt. Diese Ungleichbehandlung ist mit dem neuen Recht vollständig verschwunden.

Rechtlich verankert ist die Änderung in § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 des Einkommensteuergesetzes in der ab dem 1. Januar 2026 geltenden Fassung. Das ist keine Verwaltungsvorschrift, die morgen wieder kippen könnte, sondern Gesetzestext.

Politisch zielt die Reform auf mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land. Wer im ländlichen Raum lebt und lange Anfahrtswege hat, profitiert von der Angleichung stärker als Kurzstreckenpendler in Ballungsräumen. Kurze Wege wurden vorher schon relativ gut behandelt, jetzt zieht der lange Arbeitsweg nach.

Für Sie als Steuerzahler heißt das vor allem eins: Die Rechnung wird einfacher. Sie müssen nicht mehr zwei Sätze gegeneinander abwägen, sondern multiplizieren einmal mit 0,38 Euro. Wie genau das funktioniert, zeigt der nächste Abschnitt.

Wie berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale für 2026?

Die Formel ist bewusst simpel gehalten, damit Sie sie ohne Steuerberater anwenden können.

Tagesbetrag = 0,38 € × einfache Entfernung in vollen Kilometern

Jahresbetrag = Tagesbetrag × tatsächliche Arbeitstage im Jahr

Wie berechnen Sie Ihre Pendlerpauschale für 2026? — overview diagram

Ein Beispiel: Bei 25 Kilometern einfacher Strecke ergibt das 9,50 Euro pro Arbeitstag. Bei 210 tatsächlichen Arbeitstagen, also abzüglich Urlaub, Krankheit und Homeoffice, kommen Sie auf 1.995 Euro im Jahr.

Vier Regeln bestimmen, was in diese Rechnung überhaupt einfließen darf:

  1. Nur volle Kilometer zählen. Bei 24,7 Kilometern rechnet das Finanzamt mit 24, nicht mit 25. Der Rest wird schlicht nicht berücksichtigt.
  2. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung, nicht die Strecke, die Sie tatsächlich am liebsten fahren. Das legt das Finanzamt NRW klar fest.
  3. Ausnahme bei verkehrsgünstigeren Strecken. Nutzen Sie regelmäßig eine längere Route, weil sie schneller oder zuverlässiger ist, etwa über die Autobahn statt durch die Innenstadt, kann diese statt der kürzesten Verbindung angesetzt werden. Belegen sollten Sie das über ein Fahrtenbuch oder GPS-Protokolle, denn ohne Nachweis bleibt die kürzeste Strecke der Maßstab.
  4. Nur die einfache Strecke wird gezählt, Hin- und Rückweg werden nicht separat addiert. Die Pauschale gilt pro Arbeitstag, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind.

Wichtig ist ein Punkt, der oft übersehen wird: Ihre errechnete Pendlerpauschale zieht das Finanzamt nicht eins zu eins von der Steuer ab. Sie mindert stattdessen Ihr zu versteuerndes Einkommen, und wirkt erst dann steuerlich, wenn Ihre gesamten Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro übersteigen. Diesen Betrag zieht das Finanzamt ohnehin automatisch ab, ganz ohne Nachweis. Erst was darüber liegt, bringt Ihnen tatsächlich Geld.

Beispielrechnungen: Was bringt die Pauschale bei 10, 15 oder 30 km?

Am einfachsten wird die Wirkung an konkreten Distanzen sichtbar. Die folgende Tabelle geht von 220 Arbeitstagen im Jahr aus, einem realistischen Mittelwert nach Abzug von Urlaub und Feiertagen.

Bei 10 Kilometern bleibt die Pendlerpauschale mit 836 Euro unter dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Ohne weitere Werbungskosten, etwa für Arbeitsmittel oder Fortbildungen, ändert sich für Sie steuerlich nichts, weil das Finanzamt die 1.230 Euro sowieso automatisch ansetzt.

Bei 30 Kilometern liegt ein relevanter Betrag über dem Pauschbetrag, der zu einer Steuerersparnis führen kann, die vom individuellen Steuersatz abhängt. Die tatsächliche Ersparnis hängt immer von Ihrem individuellen Steuersatz ab, deshalb sind das Näherungswerte, keine Festbeträge.

Vergleich der Pendlerpauschale je nach Entfernung

Warum wird das Geld nicht einfach ausgezahlt? Weil die Pendlerpauschale kein Zuschuss ist, sondern eine Absetzung. Sie senkt die Bemessungsgrundlage, auf die Ihre Einkommensteuer berechnet wird, und wirkt sich damit erst über den Steuerbescheid aus, meist als Erstattung nach der Veranlagung.

Ab welcher Entfernung lohnt sich die Angabe wirklich?

Die ehrliche Antwort: Bei sehr kurzen Arbeitswegen oft gar nicht, wenn keine weiteren Kosten dazukommen. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch vom Finanzamt angesetzt, auch ohne dass Sie einen Beleg einreichen. Erst wenn Ihre gesamten Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, zahlt sich die Angabe in der Steuererklärung tatsächlich aus.

Bei 220 Arbeitstagen liegt dieser Break-even ungefähr bei 15 Kilometern einfacher Strecke, je nach exakter Tagezahl kann das leicht variieren. Wer kürzer pendelt, sollte prüfen, ob weitere Ausgaben den Pauschbetrag zusätzlich anheben:

  • Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Werkzeug, die Sie beruflich nutzen.
  • Fortbildungen und Fachseminare, sofern der Arbeitgeber sie nicht vollständig erstattet.
  • Kontoführungsgebühren in pauschaler Höhe, sofern das Finanzamt Ihres Bundeslandes das anerkennt.
  • Bewerbungskosten, wenn Sie im laufenden Jahr den Job gewechselt haben.

Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die Nachweispflicht. Sie müssen keine tägliche Bestätigung Ihrer Anwesenheit am Arbeitsplatz vorlegen. Eine glaubhafte Dokumentation reicht in der Regel aus, das Finanzamt prüft eher auf Plausibilität als auf lückenlose Belege. Bei Unstimmigkeiten, etwa wenn die angegebenen Arbeitstage nicht zur Urlaubsdauer passen, kann trotzdem eine Nachfrage kommen.

Profi-Tipp: Führen Sie über das Jahr eine einfache Liste mit Homeoffice-Tagen, Urlaub und Krankheitstagen. So können Sie die tatsächlichen Pendeltage am Jahresende in Minuten statt Stunden ermitteln, und Sie haben im Zweifel sofort eine Erklärung parat.

Wie wirkt sich die Pauschale bei Jobticket, Homeoffice oder Dienstwagen aus?

Nicht jeder Arbeitsweg läuft nach dem klassischen Muster ab. Hier die wichtigsten Sonderfälle, die in der Praxis am häufigsten für Verwirrung sorgen:

  1. ÖPNV und Jobticket. Übernimmt Ihr Arbeitgeber die Kosten für ein Jobticket steuerfrei, müssen Sie diesen Vorteil bei der Pendlerpauschale gegenrechnen. Die steuerfreie Leistung wird von Ihrer möglichen Pauschale abgezogen, damit Sie nicht doppelt profitieren.
  2. Homeoffice-Tage. An Tagen, an denen Sie ausschließlich von zu Hause arbeiten, entfällt die Pendlerpauschale, schließlich sind Sie nicht zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren. Dafür können Sie für diese Tage die separate Homeoffice-Pauschale ansetzen, die unabhängig von der Entfernungspauschale läuft.
  3. Dienstwagen. Nutzen Sie einen Dienstwagen auch privat und für den Arbeitsweg, wird der geldwerte Vorteil bereits über die 1-Prozent-Regelung oder das Fahrtenbuch versteuert. Die Pendlerpauschale können Sie trotzdem geltend machen, allerdings verrechnet sich das teilweise mit dem geldwerten Vorteil, eine genaue Prüfung im Einzelfall lohnt sich hier besonders.
  4. Azubis und Berufsschüler. Die Fahrten zum Ausbildungsbetrieb zählen genauso wie bei regulären Angestellten. Fahrten zur Berufsschule gelten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls als Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte.
  5. Mehrere Tätigkeitsstätten. Pro Dienstverhältnis erkennt das Finanzamt nur eine erste Tätigkeitsstätte an. Fahren Sie regelmäßig zu einem zweiten Standort, greifen dafür meist die Reisekostenregelungen statt der Pendlerpauschale.

So tragen Sie die Pendlerpauschale in die Steuererklärung ein

Die Angaben zur Entfernungspauschale gehören in die Anlage N Ihrer Steuererklärung, im Abschnitt zu den Wegen zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Folgende Angaben benötigen Sie dafür:

  • Die einfache Entfernung in Kilometern zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
  • Die Anzahl der tatsächlichen Arbeitstage, an denen Sie diesen Weg zurückgelegt haben.
  • Bei mehreren Wohnsitzen oder wechselnden Arbeitsorten im Jahr die jeweiligen Zeiträume getrennt.
  • Bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel gegebenenfalls die tatsächlichen Kosten, falls diese höher liegen als die berechnete Pauschale.

Haben Sie im Laufe des Jahres den Job gewechselt oder sind umgezogen, teilen Sie die Angaben in Anlage N in getrennte Zeiträume auf. Urlaubs- und Krankheitstage ziehen Sie von den möglichen Arbeitstagen ab, das Finanzamt erwartet realistische Werte und keine pauschale Annahme von 365 Tagen.

Wer nicht bis zur Steuererstattung im Folgejahr warten möchte, kann einen Lohnsteuerermäßigungsantrag beim Finanzamt stellen. Damit sinkt der monatliche Lohnsteuerabzug bereits während des laufenden Jahres, das Geld kommt also früher an, statt erst über den Steuerbescheid zurückzufließen.

Bei größeren Distanzen oder ungewöhnlichen Konstellationen, etwa mehreren Wohnsitzen, fragt das Finanzamt gelegentlich nach. Halten Sie deshalb griffbereit: einen Mietvertrag oder Meldezettel als Wohnsitznachweis, einen Arbeitsvertrag mit der Adresse der Tätigkeitsstätte und, falls vorhanden, ein Fahrtenbuch für die verkehrsgünstigere Streckenwahl.

Wie unterstützt TAXO Sie beim Nachweis der Pendlerpauschale?

Die Rechnerei mit Kilometern, Arbeitstagen und Pauschbeträgen kostet Zeit, gerade wenn sich Ihr Arbeitsweg im Jahresverlauf ändert. Genau hier setzt Taxoyourtaxbuddy an.

Mit TAXO können Sie Fahrtdaten und Belege zentral sammeln, statt sie über E-Mails und Zettel verteilt zu suchen, wenn die Steuererklärung fällig ist. Die Plattform berechnet Ihren möglichen Jahresbetrag automatisch aus Entfernung und Arbeitstagen und zeigt Ihnen, ob Sie über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag liegen, bevor Sie überhaupt mit dem Ausfüllen der Anlage N beginnen.

Fragt das Finanzamt bei ungewöhnlichen Konstellationen nach, etwa bei einer verkehrsgünstigeren Streckenwahl, hilft TAXO Ihnen, ein klar formuliertes Schreiben vorzubereiten, das die relevanten Angaben bündelt. Sie prüfen jeden Text vor dem Versand selbst, TAXO ersetzt an keiner Stelle eine individuelle Steuerberatung, sondern begleitet Sie als digitaler Assistent durch die eigenständige Verwaltung Ihrer Unterlagen.

Warum die Pendlerpauschale oft überschätzt wird

Die Diskussion um die Pendlerpauschale konzentriert sich fast immer auf den Kilometersatz, dabei liegt der eigentliche Denkfehler woanders. Viele Kurzstreckenpendler glauben, mit der Angabe automatisch Geld zu sparen, übersehen aber den Arbeitnehmer-Pauschbetrag, der ohnehin greift. Wer unter 15 Kilometern pendelt, sollte sich weniger auf den Kilometersatz konzentrieren und mehr auf zusätzliche Werbungskosten, die den Pauschbetrag tatsächlich übersteigen. Die Vereinfachung auf einen einheitlichen Satz ab 2026 ist trotzdem ein echter Fortschritt, weil sie die Rechnung fair macht zwischen Nah- und Fernpendlern. Mein Rat: Rechnen Sie zuerst grob durch, ob sich der Eintrag überhaupt lohnt, bevor Sie Zeit in die Belegsuche investieren. Genau diese Vorabschätzung, nicht die Belegsammlung selbst, entscheidet meistens über den tatsächlichen finanziellen Nutzen.

— Ahmed

Quellen

Written using BabyLoveGrowth's AI